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Warum du Lieferschwellen im E-Commerce unbedingt beachten musst (ein Gastbeitrag von hellotax)

Warum du Lieferschwellen im E-Commerce unbedingt beachten musst (ein Gastbeitrag von hellotax)

Warum du Lieferschwellen im E-Commerce unbedingt beachten musst (ein Gastbeitrag von hellotax)

E-Commerce wächst stetig – besonders jetzt in Zeiten einer weltweiten Pandemie wird der Online-Verkauf von Produkten immer bedeutender. Als Händler kannst du von diesen Zeiten profitieren. Dabei solltest du gerade beim Verkauf ins Ausland stetig deine Umsätze im Blick haben. Überschreitest du nämlich die sogenannten Lieferschwellen, musst du eine Umsatzsteuerregistrierung im Ausland vornehmen. Wir verraten dir, was du wissen musst.

Was sind Lieferschwellen?

Beginnst du als Händler gerade mit dem Verkauf ins Ausland, musst du erst einmal vergleichsweise wenig beachten. Da deine so erwirtschafteten Umsätze wahrscheinlich noch gering sein werden, kannst du deine Verkäufe wie üblich in Deutschland versteuern. Das ändert sich jedoch, wenn du die bereits erwähnten Lieferschwellen überschreitest. Das sind Grenzwerte, mit denen sich der Ort der Versteuerung ändert.

Schauen wir uns mal ein Beispiel an: In Frankreich gilt derzeit eine Lieferschwelle von 35.000,- EUR. Solange deine Umsätze mit Verkäufen nach Frankreich unter 35.000,- EUR netto pro Jahr liegen, versteuerst du sie nach wie vor in Deutschland. Wenn du aber mindestens 35.000,- EUR netto mit Kunden in Frankreich umsetzt, wirst du steuerpflichtig in Frankreich, das heißt, du versteuerst deine Verkäufe an französische Kunden künftig dort.

Jedes Land in der EU hat eine eigens festgelegte Lieferschwelle, die es entsprechend zu beachten gilt. Deswegen solltest du immer gut im Blick haben, wo du wie viel umsetzt, denn: Wenn du erst handelst, wenn die Lieferschwelle erreicht ist, bist du zu spät. Warum?

Dass du deine Verkäufe im Ausland versteuern kannst, setzt voraus, dass du dort umsatzsteuerlich registriert bist und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorweisen kannst. Und die musst du erst einmal beantragen, was je nach EU-Mitglied schon mal Wochen und teilweise sogar wenige Monate dauern kann. Da du aber sofort mit erreichen der Lieferschwelle deine Versteuerung umstellen musst, solltest du vorausschauend planen und bereits eine Umsatzsteuer-Registrierung vornehmen, wenn du erahnen kannst, dass du wahrscheinlich die Lieferschwelle erreichen wirst.

Neue Lieferschwellen-Regelung ab Juli 2021

Die eben beschriebene Lieferschwellen-Regelung gilt voraussichtlich nur noch bis zum 1. Juli 2021. Eigentlich sollte die neue Regelung bereits früher in Kraft treten, nämlich am 1. Januar 2021, bedingt durch die Pandemie wurde die neue Regelung aber auf Mitte des Jahres verschoben. Da die Pandemie nach wie vor herrscht, ist es nicht auszuschließen, dass der Termin nochmals verschoben wird.

Mit der neuen Lieferschwellen-Regelung wird aus den derzeit je nach EU-Mitglied individuellen Lieferschwellen eine einheitliche EU-Lieferschwelle von 10.000,- EUR. Das bedeutet nicht, dass jedes Mitglied nun eine Lieferschwelle von 10.000,- EUR hat, sondern die Lieferschwelle gilt EU-weit. Bedeutet: Wenn du in Frankreich 7.000,- EUR und in Belgien 3.000,- EUR netto pro Jahr erwirtschaftest, gilt die EU-Lieferschwelle als überschritten.

Wenn das passiert, musst du in allen EU-Ländern umsatzsteuerlich registriert sein, in die du jetzt und zukünftig Produkte verkaufen möchtest. Im Vergleich zur aktuellen Regelung musst du dich dementsprechend deutlich schneller und in deutlich mehr Staaten umsatzsteuerlich registrieren lassen, um Handel über die deutschen Staatsgrenzen hinaus betreiben zu können.

Mini-One-Stop-Shop zur einfacheren Steuerregelung

Da das aber natürlich mit einem enormen Aufwand verbunden wäre, gibt es ebenso neue Regelungen, die dir diesen Prozess deutlich vereinfachen: Das sogenannte Mini-One-Stop-Shop-Verfahren (MOSS) schafft Abhilfe. Mit diesem Verfahren musst du dich als Händler nicht mehr in allen Mitgliedstaaten, in die du verkaufen willst, umsatzsteuerlich registrieren. Stattdessen kannst du die anfallende Umsatzsteuer zentral über eine Anlaufstelle abwickeln. In Deutschland wäre das bspw. das deutsche Bundeszentralamt für Steuern.

Die Nutzung des Verfahrens ist freiwillig, empfiehlt sich in der Regel aber. Andernfalls müsstest du dich in jedem Land umsatzsteuerlich registrieren, in das du Produkte verkaufen möchtest, sobald du insgesamt 10.000,- EUR netto im Jahr mit Verkäufen ins Ausland erwirtschaftest. Und mit der Registrierung würden natürlich ebenso alle weiteren Umsatzsteueraufgaben und -pflichten einhergehen.

Mit der neuen Lieferschwellen-Regelung soll es einerseits Händlern vereinfacht werden, ihre Steuern und Pflichten im Blick zu behalten. Andererseits soll so die Wahrscheinlichkeit reduziert werden, dass den Staaten Steuereinnahmen entgehen.

Umsatzsteuer-Registrierung durchführen

Bis frühestens Juli 2021 gelten aber noch die aktuellen Lieferschwellen-Regelungen und damit die Pflicht, sich umsatzsteuerlich dort registrieren zu lassen, wo du die Lieferschwelle überschreitest. Und diese Pflicht gilt natürlich ab Juli ebenso weiter, wenn du dich gegen das MOSS-Verfahren entscheidest. Wie du dich für die Umsatzsteuer registrierst, unterscheidet sich von Staat zu Staat.

In der Regel musst du dich dafür mit den Eigenarten der Registrierung in den unterschiedlichen Ländern auseinandersetzen. Alternativ gibt es bestimmte Tools, die es dir ermöglichen, dich mit wenigen Klicks in allen relevanten EU-Mitgliedstaaten umsatzsteuerlich zu registrieren. Wie eingangs bereits erwähnt, ist es jedoch zu spät, sich erst darum zu kümmern, wenn die Lieferschwelle überschritten wird. Hier muss vorausschauend gehandelt werden und eine Registrierung bereits beantragt werden, wenn absehbar ist, dass die Lieferschwelle in den nächsten Monaten erreicht wird.

Warum du Lieferschwellen beachten musst

Mit den Lieferschwellen wird sichergestellt, dass die verschiedenen EU-Mitglieder die Steuern einnehmen können, die ihnen zustehen. Für dich sind die Lieferschwellen deshalb überaus relevant, weil Strafen drohen, wenn du sie missachtest – nicht nur in dem Land, in dem du die Lieferschwelle überschritten hast, sondern in schweren Fällen ebenso in Deutschland, wo derartige Taten als Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung bewertet werden können. Da den EU-Mitgliedern jährlich bis zu 150 Milliarden Euro Umsatzsteuer entgehen, arbeiten diese hier mittlerweile eng zusammen und achten auf die Einhaltung.

Insofern solltest du die Lieferschwellen und die damit einhergehenden Umsatzsteuer-Registrierungen ernst nehmen, bevor dir Ärger wegen möglicher Steuerhinterziehung droht. Voraussichtlich mit dem 1. Juli 2021 wird diese Regelung aber ja bereits vereinfacht, sodass dein Risiko sinkt, Lieferschwellen zu übersehen und so unbewusst Steuern zu hinterziehen.

Fazit

Lieferschwellen tragen dafür Sorge, dass die EU-Mitgliedstaaten Steuern einnehmen, in denen die Verkäufe stattfinden. Für Händler ist das mit einem gewissen Mehraufwand verbunden, der sich durch verschiedene Tools und Dienste aber in Grenzen hält. Mit der neuen Regelung ab Juli 2021 vereinfachen sich die Prozesse für Händler außerdem weiter. Wer sich nicht an die Lieferschwellen-Regelungen hält, muss damit rechnen, der Steuerhinterziehung bezichtigt zu werden. Dabei ist es egal, ob das bewusst oder unbewusst passiert ist.

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